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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 19.05.2010 - 1 K 2003/09   

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VG Freiburg, 19.05.2010 - 1 K 2003/09 (https://dejure.org/2010,11005)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.05.2010 - 1 K 2003/09 (https://dejure.org/2010,11005)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 1 K 2003/09 (https://dejure.org/2010,11005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Möglichkeit des Verzichts auf gesetzliche Versorgungsansprüche des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung an einen Verzicht auf gesetzliche Versorgungsansprüche für die Zukunft gegen das Versorgungswerk der Rechtsanwälte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 41 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus VG Freiburg, 19.05.2010 - 1 K 2003/09
    Sie lässt sich nicht dem privaten Vorsorgesektor zurechnen, sondern ist der gesetzlichen Rentenversicherung in ihren Rechtsgrundlagen und Strukturen vergleichbar (BVerfG, Beschluss vom 18.2.1998 - 1 BvR 1318/86 und 1 BvR 1484/86 -, BVerfGE 97, 271).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LA 63/09

    Verzicht auf Ansprüche i.R.d. Hinterbliebenenversorgung in der niedersächsischen

    Auszug aus VG Freiburg, 19.05.2010 - 1 K 2003/09
    Vielmehr soll mit § 20 Abs. 5 Satz 2 VwS sichergestellt werden, dass nicht nach Beginn der Altersrente noch hinzutretende Ehegatten oder Kinder des Mitglieds, das sich über den Ledigenzuschlag der Sache nach die Ersparnis des Versorgungswerks bei der Hinterbliebenenrente auszahlen lässt, dennoch Hinterbliebenenrente beanspruchen und das Versorgungswerk damit "doppelt bezahlt" (vgl. zu einer entsprechenden Regelung der niedersächsischen Ärzteversorgung OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 8 LA 63/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1984 - 16 B 2090/83
    Auszug aus VG Freiburg, 19.05.2010 - 1 K 2003/09
    Ließe man einen für die Zukunft bindenden Verzicht der (potentiell) Hinterbliebenen zu, könnte dies bei ihrer späteren Mittellosigkeit dazu führen, dass sie, wenn möglicherweise auch kein BAföG (vgl. zu BAföG und Unterhaltsverzicht OVG NRW, Beschl. v. 8.2.1984 - 16 B 2090/83 -), so aber Grundsicherung beanspruchen könnten.
  • VG Freiburg, 07.03.2023 - 8 K 652/22

    Wahlmöglichkeit bezüglich einer erhöhten Anwaltsversorgung bei Verzicht der

    Auch unterscheide sich der vorliegende Fall grundlegend von jenem, der der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Urteil vom 19.05.2010 - 1 K 2003/09 -) zugrunde gelegen habe.

    Sie teilt vielmehr den von der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg im Urteil vom 19.05.2010 (- 1 K 2003/09 - juris, Rn. 16) eingenommenen Rechtsstandpunkt, dass die von der Klägerin der Sache nach eingeforderte "Wahlmöglichkeit" zwischen dem Zuschlag nach § 20 Abs. 5 Satz 1 VwS einerseits und Rente für vorhandene Angehörige andererseits nicht besteht.

    Zutreffend weist sie zwar darauf hin, dass das Ziel dieser Vorschrift - das nach Auffassung der Kammer darin liegt, sicherzustellen, dass nicht neben der Zuschlagsgewährung Hinterbliebenenanrechte für Personen entstehen, die das Mitglied erst nach Beginn der Altersgrenze heiratet oder zeugt, und das Versorgungswerk damit "doppelt bezahlt" (vgl. zu diesem Gedanken schon VG Freiburg, Urteil vom 19.05.2010 - 1 K 2003/09 - juris, Rn. 16; ferner auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 12.12.2022 - 6 A 648/21 - juris, Rn. 7) - bereits durch andere Regelungen in der Satzung, konkret § 25 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 und Abs. 5 sowie § 26 Abs. 4 VwS, abgesichert wird.

    d) Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts geht davon aus, dass ein in die Zukunft gerichteter Leistungsverzicht mit dem System der "ersten Säule" der Alterssicherung, dem auch die Versorgungsleistungen des Beklagten zuzurechnen sind, inkompatibel ist, wie sich aus der für die gesetzliche Rentenversicherung geltenden Bestimmung des § 46 Abs. 1 Hs. 2 SGB I bzw. der für die Beamtenversorgung geltenden Regelung des § 3 Abs. 3 BeamtVG ergebe (vgl. Urteil vom 19.05.2010 - 1 K 2003/09 - juris, Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2016 - 8 LA 70/15

    Hinterbliebenenversorgung; Ledigenzuschlag; Rechtsanwaltsversorgung; Verzicht

    Da die berufsständische Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung in ihren Strukturen vergleichbar ist (BVerfG, Beschl. v. 18.2.1998 - 1 BvR 1318, 1484/86, BVerfGE 271, 296), aber in der Regel für die auf landesrechtlicher Ermächtigung beruhenden Versorgungswerke keine dem Sozialgesetzbuch vergleichbar ausdifferenzierten Normen bestehen, sprechen bereits die Regelungen in § 3 Abs. 3 BeamtVG und § 46 SGB I für die beiden wichtigsten Alterssicherungssysteme der sog. Ersten Säule gegen die Zulässigkeit des Verzichts auf eine spätere Hinterbliebenenversorgung auch gegenüber einem berufsständischen Versorgungswerk (Senatsbeschl. v. 4.5.2009, a.a.O.; ebenso: VG Göttingen, Urt. v. 5.6.2012 - 1 A 95/12 -, juris Rn. 23 (Rechtsanwaltsversorgung); VG Schleswig, Urt. v. 15.5.2012 - 7 A 15/11 -, juris Rn. 28 (Apothekerversorgung); VG Freiburg, Urt. v. 19.5.2010 - 1 K 2003/09 -, juris Rn. 15 f. (Rechtsanwaltsversorgung)).
  • OVG Sachsen, 12.12.2022 - 6 A 648/21

    Versorgungsrecht für Rechtsanwälte; Ledigenzuschlag zur Altersrente

    Vielmehr setzt sie voraus, dass der Zuschlag auf der Grundlage der § 20 Abs. Satz 1 bis 4 VwS rechtmäßig gewährt wird, und soll dann sicherstellen, dass nicht neben der Zuschlagsgewährung Hinterbliebenenanrechte für Personen entstehen, die das Mitglied erst nach Beginn der Altersgrenze heiratet oder zeugt (vgl. näher zur Begründung der mangelnden Verzichtsmöglichkeit auf Hinterbliebenenrente; NdsOVG, Beschl. v. 4. Mai 2009 - 8 LA 63/09 -, juris Rn. 4 ff.; VG Freiburg [Breisgau], Urt. v. 19. Mai 2010 - 1 K 2003/09 -, juris Rn. 16).
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   VG Bremen, 25.01.2012 - 1 K 2003/09   

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VG Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 1 K 2003/09 (https://dejure.org/2012,2151)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Karlsruhe, 11.10.2022 - 8 K 3426/21

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für die

    Kann ein Sanierungsziel ohne Bebauungsplan nicht durchgesetzt und erreicht werden, gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 7.12.2001 - 3 S 2657/00 - juris Rn. 21 und vom 8.7.2010 - 5 S 3092/08 - juris Rn. 62; VG Ansbach, Urteil vom 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 43; VG Bremen, Urteil vom 25.1.2012 - 1 K 2003/09 - juris Rn. 34).
  • VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Formlose Richtlinien als Sanierungskonzept

    Kann ein Sanierungsziel ohne rechtskräftigen Bebauungsplan nicht durchgesetzt und erreicht werden, gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (VGH Baden-Württemberg, B.v. 7.12.2001 - 3 S 2657/00; SächsOVG, U.v. 19.8.1999, a.a.O., VG Bremen, U.v. 25.1.2012 - 1 K 2003/09).
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